Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen von Bernd Krumböck liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Bernd Krumböck; dies gilt insbesondere auch bei widersprechenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen.

2. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von Bernd Krumböck zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen anerkannt werden – auch dann, wenn anders lautenden Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Kostenvoranschläge, Projektunterlagen, Systemanalysen, Muster, Zeichnungen, Entwürfe und sonstige Unterlagen dürfen weder anderweitig genutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Aufträge nach überlassenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben werden im Hinblick auf Schutzrechte Dritter auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt; Eingriffe in fremde Rechte gehen zu dessen Lasten.

3. Liefertermine und Fristen

Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Voraussetzung für deren Einhaltung ist, dass alle vom Auftraggeber zu beschaffenden Informationen und Genehmigungen rechtzeitig vorliegen. Andernfalls oder bei unvorhergesehenen, nicht zu vertretenden Ereignissen verlängert sich die Frist entsprechend.

Ein Termin gilt als eingehalten, wenn vor seinem Ablauf die Gefahr auf den Auftraggeber übergegangen bzw. die Leistung abgenommen ist. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Transportperson oder das Transportunternehmen über.

Wird ein Termin um mehr als sechs Wochen überschritten und verstreicht eine danach gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz vorliegt. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

Sofern nicht anders vereinbart, ist Bernd Krumböck berechtigt, aber nicht verpflichtet, Waren auf Kosten des Auftraggebers gegen Transportgefahren zu versichern; dies hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

Höhere Gewalt, Unruhen, Transportverzögerungen, Streik oder vergleichbare Ereignisse befreien für ihre Dauer von der Lieferpflicht, auch wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Dauern sie länger als sechs Wochen, kann ganz oder teilweise vom Vertrag zurückgetreten werden. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen; das gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt unberührt.

Wird einer Rücksendung neuwertiger Geräte ausdrücklich zugestimmt, werden Bearbeitungs-, Prüf-, Verpackungs- und Verwaltungskosten gemäß Punkt 5 verrechnet. Geräte in Sonderausführung und Softwarelizenzen sind davon ausgenommen. Erfolgt eine zugestimmte Rückgabe später als zwei Wochen nach dem vereinbarten Termin, verfällt die Rückgabegenehmigung und der Kaufpreis wird ohne Abzüge sofort fällig.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung; diese Preise sind verbindlich, gelten aber nicht für Nachbestellungen. Es handelt sich um Nettopreise frei ab Versandstelle. Versandkosten, Verpackung, Transport, Transportversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich verrechnet, ebenso im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallende Reise- und Übernachtungskosten.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank berechnet.

Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von mehr als EUR 3.000,– (netto) sind 30 % des Listenpreises bei Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung fällig. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die nicht von Bernd Krumböck zu vertreten sind, um mehr als 14 Tage, wird der Restkaufpreis 14 Tage nach erklärter Lieferbereitschaft fällig.

Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden oder nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt wird. In diesem Fall können ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung ausgeführt werden; wird die Vorauszahlung nach angemessener Nachfrist nicht erbracht, kann vom Vertrag zurückgetreten werden.

Macht Bernd Krumböck den Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangt die Herausgabe der Ware aufgrund dieser Bestimmungen, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.

5. Rücktritt

Für Produkte, die nicht den Spezifikationen oder Ankündigungen entsprechen, besteht ein 7-tägiges Rückgaberecht für Wiederverkäufer.

Ein darüber hinausgehendes Rücktrittsrecht besteht nicht. Wird ein Rücktritt auf Wunsch des Auftraggebers dennoch gestattet, wird ein angemessener Betrag verrechnet. Bei speziell hergestellten oder programmierten Geräten und Programmen ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

Tritt der Auftraggeber vor der Installation eines Systems zurück, ist für die bis dahin angefallenen Arbeiten eine Rücktrittspauschale von 30 % des Warenwertes zuzüglich bereits angefallener Leistungen (Programmierung, Konfiguration etc.) zu bezahlen.

Werden Systeme nach einer vereinbarten Probestellung zurückgenommen, werden zusätzlich zu den Transportkosten EUR 250,– zzgl. USt. (bei einem Auftragswert bis EUR 2.500,–) bzw. EUR 350,– zzgl. USt. (bis EUR 5.000,–) für die Geräterücknahme verrechnet. Bei einem Auftragswert über EUR 5.000,– sind 10 % des Listenpreises zzgl. USt. nach Rücknahme sofort fällig (siehe auch Punkt 3, letzter Absatz).

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises – auch im Hinblick auf künftige Forderungen – Eigentum von Bernd Krumböck. Der Auftraggeber kann durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum an den gelieferten Produkten erwerben. Jede Verarbeitung erfolgt für Bernd Krumböck, ohne dass daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verbindung mit anderen Waren steht Bernd Krumböck das Allein- oder Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Produkte zu den anderen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung zu; die so entstandenen Sachen gelten als Vorbehaltsprodukte. Der Auftraggeber besitzt diese als Verwahrer mit kaufmännischer Sorgfalt, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten.

Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Forderungen aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund werden bereits jetzt zur Sicherheit an Bernd Krumböck abgetreten; bei Veräußerung zusammen mit anderen Waren – auch nach Be- oder Verarbeitung – gilt dies im Verhältnis des Eigentumsanteils. Der Auftraggeber ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.

Der Auftraggeber teilt auf Verlangen alle Informationen zu den Vorbehaltsprodukten und den abgetretenen Ansprüchen mit. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsprodukte weist er auf das Eigentum von Bernd Krumböck hin und informiert unverzüglich; die Kosten einer Intervention trägt der Auftraggeber.

Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, kann Bernd Krumböck die Vorbehaltsware jederzeit an sich nehmen; dies gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

7. Abnahme

Die Abnahme erfolgt mit erfolgreicher Funktionsprüfung. Diese ist erfolgreich, wenn die dafür entwickelten Diagnose- und Testverfahren keinen Fehler feststellen. Soweit eine vereinbarte Installation durch Bernd Krumböck erfolgt, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation am Einsatzort durchgeführt; Gleiches gilt für Leistungen an Gegenständen des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf an der Prüfung teilnehmen. Nach erfolgter Prüfung wird die Betriebsbereitschaft mitgeteilt. Bei allen anderen Produkten gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Anlieferung schriftlich und unter genauer Bezeichnung des Mangels widerspricht. Wartungsverträge haben keinen Einfluss auf die Abnahme.

8. Gewährleistung

Bernd Krumböck gewährleistet, dass gelieferte Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind und Software mit der gebotenen Sorgfalt erstellt wurde. Ein völliger Ausschluss von Fehlern in Software ist dabei nicht möglich; die Verantwortung für die Auswahl der Software trägt der Auftraggeber. Der Gewährleistungsanspruch verjährt sechs Monate nach Abnahme; bei Teillieferungen können sich unterschiedliche Fristen ergeben.

Bei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen beschränkt sich die Gewährleistung nach Wahl von Bernd Krumböck auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für nicht selbst hergestellte Waren beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung der entsprechenden Ansprüche gegen den Hersteller, die der Auftraggeber annimmt; für Fremdsoftware gilt dies entsprechend. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Bernd Krumböck über.

Wird ein gerügter Mangel anerkannt, werden die für die Nachbesserung anfallenden Ersatzteilkosten übernommen. Alle weiteren Kosten – etwa Transport- und Arbeitskosten – trägt der Auftraggeber, der die für die Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit einräumt. Verweigert er dies, entfällt die Gewährleistung. Darüber hinausgehende, in der Auftragsbestätigung zugesicherte Vollservice-Leistungen bleiben davon unberührt.

Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn ohne Genehmigung Änderungen, Eingriffe, Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten durch Dritte vorgenommen wurden. Für Mängel aufgrund normalen Verschleißes oder unsachgemäßer Behandlung besteht keine Gewährleistung. Nachbesserungen und Ersatzlieferungen verlängern die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht.

Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung der Vergütung bzw. des Kaufpreises verlangen; kommt keine Einigung über die Höhe zustande, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.

9. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche gegen Bernd Krumböck sowie dessen Lieferanten und Subunternehmer sind, gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden – ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung erfasst nicht direkte Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften und Mangelfolgeschäden, die durch zugesicherte Eigenschaften gerade abgesichert werden sollten; für sonstige Mangelfolgeschäden wird nur im hier beschriebenen, eingeschränkten Umfang gehaftet.

Für die Wiederbeschaffung von Daten wird nicht gehaftet, außer deren Vernichtung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Auftraggeber hat sichergestellt, dass die Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden ist die Haftung zudem auf den Umfang begrenzt, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung der bekannten oder erkennbaren Umstände vorhersehbar war.

Schadenersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres.

10. Gewerbliche Schutzrechte

Wird der Auftraggeber wegen der Verletzung österreichischer gewerblicher Schutzrechte (einschließlich Urheberrechte) durch ein Produkt von Bernd Krumböck in Anspruch genommen, wird er von entsprechenden Schadenersatzansprüchen freigestellt; Bernd Krumböck übernimmt gerichtlich auferlegte Kosten und Schadenersatzbeträge, sofern unverzüglich informiert wird und Abwehrmaßnahmen sowie Vergleichsverhandlungen Bernd Krumböck vorbehalten bleiben.

Werden gegen den Auftraggeber entsprechende Ansprüche erhoben oder sind solche zu erwarten, kann das Produkt auf Kosten von Bernd Krumböck in zumutbarem Umfang geändert oder ausgetauscht werden. Alternativ kann das Produkt zurückgenommen und der Kaufpreis – abzüglich eines dem Alter angemessenen Minderungsbetrags – erstattet oder das Nutzungsrecht erworben werden.

Diese Verpflichtungen bestehen nicht, wenn die Ansprüche auf vom Auftraggeber bereitgestellten Programmen oder Daten beruhen oder darauf, dass das Programm nicht in einer gültigen, unveränderten Originalfassung oder unter anderen als den in der Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen genutzt wurde. Weitere Verpflichtungen bestehen nicht.

11. Software und Fremdsoftware

Für erworbene Software und Fremdsoftware wird ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den internen Gebrauch mit den dazugehörigen Produkten eingeräumt; dies gilt auch für die zugehörige Dokumentation samt Kopien und nachträglichen Ergänzungen. Alle sonstigen Rechte an Software und Dokumentation bleiben bei Bernd Krumböck oder dem jeweiligen Softwarelieferanten.

Software und Dokumentation dürfen ohne vorherige Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kopien dürfen nur zu Sicherungszwecken, als Ersatz oder für notwendige Fehleranalysen erstellt werden. Die Überlassung von Quellprogrammen ist nicht vorgesehen und bedarf im Ausnahmefall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Hinweise auf Urheberrechtsschutz, Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte sind auch auf Sicherungskopien anzubringen.

12. Sonstiges

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile davon unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St. Pölten, auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse sowie Mahnverfahren. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Stand: 23.10.2007